BCT-Touristik

Neuseeland Fernreisen


Reisebedingungen

Die Reisebedingungen der BCT-Touristik finden Sie


Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen BCT-Touristik GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen BCT-Touristik GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer
Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.*

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der
Richtlinie (EU) 2015/2302 www.bct-touristik.de/eu-richtlinie

Vermittelung von Reiseversicherungen

(IDD – Versicherungsvertriebs-Richtlinie von 23.02.2018)

Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß §34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).

Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:


Europäische OS-Plattform zur Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Informationenen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die BCT-Touristik GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungs- verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


Weitere Informationen zum Datenschutz, Foto- und Copyrightnachweise und Ihre Kontaktmöglichkeite zur BCT-Touristik unter
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